Praxis für Psychotherapie

Sabine Gerber

Heilpraktikerin für Psychotherapie

Kontakt/Honorar

Habe ich Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit geweckt? Dann freue ich mich, wenn Sie mit mir über dieses Formular Kontakt aufnehmen. Oder per E-Mail an info@therapie-hpg-karlsruhe.de

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht

    Honorar

    Mein Honorar
    Meine Arbeit lasse ich mir wie folgt vergüten:
    Eine Stunde die in der Regel 60 Minuten dauert, kostet 50 €
    Ich nehme am Programm Soziales Honorar teil.
    Beim Sozialen Honorar kann Einzelpersonen, Paaren und Familien mit niedrigem Einkommen eine Ermäßigung auf mein sonst übliches Honorar gewährt werden.

    Überbrückungs-Beratungsplatz

    Wenn Sie auf einen Kassen-Therapieplatz  warten, der erst in einigen Monaten frei wird, biete ich Ihnen eine unterstützende Überbrückung für die Wartezeit an.

    Hinweis

    Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen, Systemversagen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

    Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung / ihrem Beihilfeträger haben. Dieser ist vor Beginn der Beratung vom Patienten abzuklären. Ebenso hat dieser das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

    Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Behandelnden ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

    In den Fällen einer Erstattung durch Versicherung / Beihilfestelle wende ich das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) an.